HEUTE ist unser Grundgesetz 77 Jahre alt geworden. Glückwunsch! Wem? Na, uns! Guckt Euch doch um in der Welt: Es gibt viele Menschen, die froh wären, wenn sie in diesem Land leben dürften. Und das meist eben nicht wegen irgendwelcher Sozialleistungen, wie uns einige Leute hier ständig erzählen wollen, nein: die meisten wünschen sich ein Leben wie in Deutschland, weil man hier frei von Unterdrückung, Verfolgung, polizeilicher und Justiz-Willkür leben kann. Weil man hier nicht wegen seiner politischen Meinung ins Gefängnis oder in ein Arbeitslager gesteckt wird. Weil es hier Gesetze gibt, die Menschen gleich behandeln. Weil hier das Prinzip MENSCHENRECHTE die Leitlinie der Verfassung ist. Und weil diese Verfassung auch konkret die Rechtsprechung bindet und nicht bloß hehre Worte auf Papier bleibt.
Menschenrechte heißen so, weil sie für alle Menschen gelten. Das setzt voraus, dass Alle auch als Menschen gleichermaßen respektiert werden. Da gibt es keine Menschen erster oder zweiter Klasse, nicht hier im Lande, und auch nicht außerhalb.
Natürlich kommt es immer mal wieder zu Problemen, wenn mächtige Firmen, Gruppen oder Personen die Verfassung missachten und glauben, Menschenrechte und daraus abgeleitete Grundsätze nicht respektieren zu müssen. Es gibt Gerichte, die man anrufen kann, um gegen solche Verstöße vorzugehen.
Hier gibt es einige MitbürgerInnen, die das dumme Gerede von „Deutschland den Deutschen“ nachplappern und sich nicht sicher sind, ob an dem Gerede von der angeblich geplanten „Umvolkung“ nicht doch was dran sein könnte. Da fehlt wohl ein wenig politische Bildung, und da fehlt ein wenig Übung darin, den eigenen Verstand zu gebrauchen, statt nur an simple Parolen und Schlagworte zu glauben. Und da fehlt die moralische Haltung, allen Menschen (und nicht nur weißen, „normalen“ Landsleuten) dasselbe Lebensrecht zuzugestehen.
Unser Grundgesetz steht nicht vom Himmel gefallen im Raum, es ist nicht von ein paar Träumern erdacht, ganz im Gegenteil: Es ist die Frucht historischer Erfahrungen, die 1948/49 mit der frischen Erinnerung an die vergangenen „tausend Jahre“ deutscher Geschichte in eine Verfassung eingearbeitet wurden, um gegen Diktatur, Willkürherrschaft, Menschenverachtung, Rassismus und Mord von Staats wegen einen Riegel zu schieben.
Im Laufe der Jahrzehnte wurde das Eine oder Andere geändert oder ergänzt, um auch Fragen zu beantworten, die sich bis zum 23. Mai 1949 noch nicht stellten, sondern erst um Laufe der Zeit aufkamen oder sich als Problem erwiesen, das gelöst werden musste.
Die Verkündung des Grundgesetzes am 23.05.1949 gilt zugleich als Gründungstag der Bundesrepublik Deutschland. Diese Verfassung trat mit Ablauf dieses Tages in Kraft.
Warum hieß sie „Grundgesetz“ und nicht einfach „Verfassung“? Weil man sie nur für Westdeutschland in Kraft setzen konnte und nicht für ganz Deutschland. Eine Präambel (Vorbemerkung) verwies ausdrücklich auf das Ziel der Wiedervereinigung und daher auf den vorläufigen Charakter dieses Verfassungswerkes. Als es, sehr viel später als erhofft, dann (1990) zur Wiedervereinigung kam, sah die Mehrheitsmeinung in Deutschland dieses Grundgesetz als beste, d.h. freiheitlichste Verfassung, die je in der deutschen Geschichte in Kraft war. Daher verwarf man den Gedanken, eine von Grund auf neue Verfassung für das vereinigte Deutschland zu entwerfen. Die bisherige DDR trat dem Grundgesetz bei, so die Formulierung, und daraus wurden fünf neue Bundesländer.
Alles in Allem ist es immer noch die beste deutsche Verfassung, die je in Kraft war. Wer sie bekämpfen und abschaffen will, muss sich fragen lassen, was er Finsteres vorhat. Man kann immer darüber nachdenken, ob sie neuen Herausforderungen angepasst werden sollte oder muss. Aber bitte: Zuerst denken, dann reden.
W. R.