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Glückwunsch zum Grundgesetz

HEUTE ist unser Grundgesetz 77 Jahre alt geworden. Glückwunsch! Wem? Na, uns! Guckt Euch doch um in der Welt: Es gibt viele Menschen, die froh wären, wenn sie in diesem Land leben dürften. Und das meist eben nicht wegen irgendwelcher Sozialleistungen, wie uns einige Leute hier ständig erzählen wollen, nein: die meisten wünschen sich ein Leben wie in Deutschland, weil man hier frei von Unterdrückung, Verfolgung, polizeilicher und Justiz-Willkür leben kann. Weil man hier nicht wegen seiner politischen Meinung ins Gefängnis oder in ein Arbeitslager gesteckt wird. Weil es hier Gesetze gibt, die Menschen gleich behandeln. Weil hier das Prinzip MENSCHENRECHTE die Leitlinie der Verfassung ist. Und weil diese Verfassung auch konkret die Rechtsprechung bindet und nicht bloß hehre Worte auf Papier bleibt.
Menschenrechte heißen so, weil sie für alle Menschen gelten. Das setzt voraus, dass Alle auch als Menschen gleichermaßen respektiert werden. Da gibt es keine Menschen erster oder zweiter Klasse, nicht hier im Lande, und auch nicht außerhalb.
Natürlich kommt es immer mal wieder zu Problemen, wenn mächtige Firmen, Gruppen oder Personen die Verfassung missachten und glauben, Menschenrechte und daraus abgeleitete Grundsätze nicht respektieren zu müssen. Es gibt Gerichte, die man anrufen kann, um gegen solche Verstöße vorzugehen.
Hier gibt es einige MitbürgerInnen, die das dumme Gerede von „Deutschland den Deutschen“ nachplappern und sich nicht sicher sind, ob an dem Gerede von der angeblich geplanten „Umvolkung“ nicht doch was dran sein könnte. Da fehlt wohl ein wenig politische Bildung, und da fehlt ein wenig Übung darin, den eigenen Verstand zu gebrauchen, statt nur an simple Parolen und Schlagworte zu glauben. Und da fehlt die moralische Haltung, allen Menschen (und nicht nur weißen, „normalen“ Landsleuten) dasselbe Lebensrecht zuzugestehen.
Unser Grundgesetz steht nicht vom Himmel gefallen im Raum, es ist nicht von ein paar Träumern erdacht, ganz im Gegenteil: Es ist die Frucht historischer Erfahrungen, die 1948/49 mit der frischen Erinnerung an die vergangenen „tausend Jahre“ deutscher Geschichte in eine Verfassung eingearbeitet wurden, um gegen Diktatur, Willkürherrschaft, Menschenverachtung, Rassismus und Mord von Staats wegen einen Riegel zu schieben.
Im Laufe der Jahrzehnte wurde das Eine oder Andere geändert oder ergänzt, um auch Fragen zu beantworten, die sich bis zum 23. Mai 1949 noch nicht stellten, sondern erst um Laufe der Zeit aufkamen oder sich als Problem erwiesen, das gelöst werden musste.
Die Verkündung des Grundgesetzes am 23.05.1949 gilt zugleich als Gründungstag der Bundesrepublik Deutschland. Diese Verfassung trat mit Ablauf dieses Tages in Kraft.
Warum hieß sie „Grundgesetz“ und nicht einfach „Verfassung“? Weil man sie nur für Westdeutschland in Kraft setzen konnte und nicht für ganz Deutschland. Eine Präambel (Vorbemerkung) verwies ausdrücklich auf das Ziel der Wiedervereinigung und daher auf den vorläufigen Charakter dieses Verfassungswerkes. Als es, sehr viel später als erhofft, dann (1990) zur Wiedervereinigung kam, sah die Mehrheitsmeinung in Deutschland dieses Grundgesetz als beste, d.h. freiheitlichste Verfassung, die je in der deutschen Geschichte in Kraft war. Daher verwarf man den Gedanken, eine von Grund auf neue Verfassung für das vereinigte Deutschland zu entwerfen. Die bisherige DDR trat dem Grundgesetz bei, so die Formulierung, und daraus wurden fünf neue Bundesländer.
Alles in Allem ist es immer noch die beste deutsche Verfassung, die je in Kraft war. Wer sie bekämpfen und abschaffen will, muss sich fragen lassen, was er Finsteres vorhat. Man kann immer darüber nachdenken, ob sie neuen Herausforderungen angepasst werden sollte oder muss. Aber bitte: Zuerst denken, dann reden.
W. R.

Grundgesetz

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet und trat damit in Kraft. Die Mütter und Väter dieser Verfassung hatten sich lange beraten und über einzelne Artikel gestritten, bis der Text spruchreif war und von den Parlamenten der Bundesländer ratifiziert (=mit Mehrheit gebilligt) wurde.

Mit langem zeitlichen Abstand zu jenem Zeitpunkt leuchtet nicht jedem Menschen, der den Verfassungstext betrachtet, sofort ein, warum er so und nicht anders gestaltet und formuliert wurde. Zuallererst müssen wir sehen: Als die Beratenden sich im Jahr 1948 zusammensetzten, war der Zweite Weltkrieg, war die Nazi-Diktatur erst seit ca. drei Jahren beendet, Europa litt noch schwer unter den Folgen. Es war nötig, aus den Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit Schlussfolgerungen zu ziehen: So etwas sollte in Deutschland nicht wieder passieren.

Im Blickfeld der Mitglieder des Parlamentarischen Rates stand die Frage, wie nach dem Unrechts- und Unmenschlichkeitsstaat Hitlers ein moralischer und politischer Neuanfang auf fester Grundlage aufgebaut werden könnte. Dazu war eins klar: Die allgemeinen Menschenrechte dienten als moralischer Kompass. Hinzu kamen die Vorerfahrungen mit der Verfassung der Weimarer Republik, und auch die positiven Ansätze aus der ersten demokratisch geprägten Verfassung Deutschlands von 1848, die 1849 nicht in Kraft treten konnte.

Das Resultat, das am 23.5.1949 verkündet wurde, war und ist (nach übereinstimmender Ansicht der allermeisten Vernünftigen) die beste, d.h. auch freiheitlichste Verfassung, die bis dahin je auf deutschem Boden in Kraft trat.

Natürlich befanden sich die Mitglieder des Parlamentarischen Rates nicht in einem luftleeren Raum, sondern berieten in einer historischen Situation, die oben schon angesprochen wurde. Dazu kamen noch andere Faktoren: Die drei Westzonen wurden aus wirtschaftlichen Gründen mehr und mehr zusammengeschlossen, und es zeichnete sich ab, was bald als „Kalter Krieg“ zwischen West und Ost bezeichnet wurde. Die USA setzten den Marshall-Plan in Gang, dem sich die Sowjetunion und ihre Vasallen verweigerten. Die Währungsreform in den drei Westzonen und West-Berlin wurde mit der Berlin-Blockade beantwortet… Kurzum, es taten sich weltbewegende Dinge im Umfeld dieser verfassungsgebenden Versammlung (die ihre Ergebnisse auch den drei westlichen Besatzungsmächten zur Genehmigung vorlegen musste).

Weder Deutschland noch seine Besatzungszonen waren souveräne Staaten, sie standen unter der Hoheit der Siegermächte; die USA und Großbritannien schlossen ihre Zonen zusammen und überredeten Frankreich, seine Zone ebenfalls anzuschließen. Im Hintergrund stand die neue politische Doktrin des US-Präsidenten Truman, die Expansion des Kommunismus einzudämmen, nachdem man gesehen hatte, wie die Sowjetunion unter Stalin alle Staaten in ihrem Einflussgebiet unter ihre Kontrolle brachte und mehr oder weniger auf den Sowjetkommunismus einschwor.

Kurzum, die westdeutschen „Eltern“ der Verfassung waren keineswegs frei zu entscheiden, ob überhaupt, und wie sie eine solche Verfassung gestalten wollten. Sie hatten starke Bedenken, eine solche Staatsbildung könnte eine Wiederherstellung eines Gesamtdeutschland verhindern. Darum bestanden sie auch auf der Bezeichnung „Grundgesetz“ statt „Verfassung“ und stellten eine Präambel (=eine Vorbemerkung) voran, die ausdrücklich das Ziel der friedlichen Wiedervereinigung Deutschlands feststellte. Diese Präambel wurde erst mit der Vereinigung von 1990 obsolet und durch die heute bestehende ersetzt.

Man sieht: Das Grundgesetz ist kein Produkt einer verfassungsgebenden Nationalversammlung, sondern eines Prozesses im Rahmen besonderer Bedingungen, die hier nur kurz angesprochen werden konnten. In diesem Rahmen arbeitete man ein respektables Verfassungswerk aus, das mit einigen im Laufe der Zeit notwendig gewordenen Änderungen und Ergänzungen weiterhin Gültigkeit hat.

Also alles perfekt? Theoretisch: ja. Aber in der Praxis gilt es ständig, diese Verfassung zu respektieren und ihr Respekt zu verschaffen. Sie darf nicht ein in noblen Worten bedrucktes Papier bleiben, sie muss in der Realität Wirkung entfalten und gelten, darauf kommt es an. Wir dürfen uns nicht zurücklehnen und im Zweifel abwarten, ob und was das Bundesverfassungsgericht zu strittigen Fragen sagt. Wir alle sollten zumindest den Grundrechtskatalog kennen und darauf achten, dass er für alle eingehalten wird.

Im Übrigen sollten wir wissen, dass Demokratie eben mehr ist, als nur bei einer Wahl ein Kreuzchen zu malen. Auch das ist in vielen Artikeln im Grundgesetz nachzulesen. Zur Demokratie gehört z.B. auch ein Minderheitenschutz: Die Mehrheit darf nicht über die Köpfe einer Minderheit hinweg entscheiden, dass dieser Rechte aus der Verfassung vorenthalten werden.

Im Artikel 1 wird ausdrücklich gesagt: Die Grundrechte sind keine wolkigen Absichtserklärungen, sondern unmittelbar geltendes Recht. Näheres kann oder sollte frau/man hier nachlesen: I. Die Grundrechte | bpb

Noch Fragen? Wer Artikel 2 genau gelesen hat, weiß auch, dass die Corona-Maßnahmen-Kritiker (auch „Querdenker“, eher: Verquerdenker) falsch liegen, wenn sie mit dem Grundgesetz zu argumentieren versuchen. Damit wollen sie auf ihren Demonstrationen Verwirrung stiften, zumindest bei denen, die das Grundgesetz nicht kennen und sich auf Hörensagen verlassen.

S. R.

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